Wirtschafts- & Gesellschaftsrecht
Gründung, Verträge, Beteiligungen und Unternehmensentscheidungen — rechtssicher gestaltet.
Rechtsanwaltskanzlei · Schwerin
Seit über drei Jahrzehnten begleite ich Privatpersonen und Unternehmen in ganz Norddeutschland — mit juristischer Tiefe, persönlichem Engagement und einem klaren Blick für das Wesentliche.
Herzlich Willkommen
Die Rechtsanwaltskanzlei Miedeck ist wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen in der umfassenden juristischen Betreuung kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Gerne nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und berate Sie umfassend und zielorientiert. Gemeinsam suchen wir die beste und Ihren individuellen Interessen entsprechende Lösung und legen eine zweckgerichtete Vorgehensweise fest. Dabei stehen für mich die engagierte Verwirklichung Ihrer Ziele und die Durchsetzung Ihrer Rechte im Vordergrund.
Zusammen mit Ihnen entscheiden wir, ob ein Rechtsstreit zu führen oder ein Konflikt außergerichtlich im Verhandlungswege zu klären ist — als Berater und Prozessanwalt stehe ich Ihnen zur Verfügung. Ich garantiere Ihnen volle Kostenkontrolle und eine faire und transparente Abrechnung.
Kernkompetenzen
Rechtsanwalt Franz Miedeck
Über mich
Als Rechtsanwalt in Schwerin stehe ich für eine Beratung, die zuhört, bevor sie rät. Seit über drei Jahrzehnten begleite ich Privatpersonen und Unternehmen — mit juristischer Tiefe und einem klaren Blick für das Wesentliche.
Rechtsgebiete
Sieben Schwerpunkte — ein Ansprechpartner, der den Überblick behält und die Zusammenhänge kennt.
Gründung, Verträge, Beteiligungen und Unternehmensentscheidungen — rechtssicher gestaltet.
Frühzeitige Beratung, Sanierungskonzepte und Begleitung in der Krise — mit klarer Perspektive.
Verträge prüfen, Ansprüche durchsetzen, Streit vermeiden — von der ersten Klausel bis zum Urteil.
EEG, Netzanschluss, Genehmigungsverfahren und Energielieferverträge — rechtssicher in der Energiewende.
Kündigung, Aufhebung, Verträge und Zeugnisse — für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer.
Testament, Nachfolge, Pflichtteil und Auseinandersetzung — vorausschauend und gerecht geregelt.
Ablauf
Transparenz von Anfang an — Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
Sie schildern Ihr Anliegen — telefonisch, per Formular oder persönlich. Vertraulich und unverbindlich.
Ich prüfe die Sach- und Rechtslage und bewerte Ihre Chancen — ehrlich und verständlich.
Gemeinsam legen wir das weitere Vorgehen fest — mit klaren Kosten und realistischen Zielen.
Ich vertrete Ihre Interessen konsequent — außergerichtlich wie vor Gericht.
Warum Mandanten mir vertrauen
Fundiertes Wissen aus mehr als drei Jahrzehnten Praxis — in einfachen wie in komplexen Fällen.
Juristendeutsch übersetze ich in verständliche Sprache. Sie verstehen jeden Schritt.
Kurze Wege, schnelle Rückmeldung und ein fester Ansprechpartner — durchgehend.
Ihr Anliegen wird mit vollem Einsatz und absoluter Vertraulichkeit behandelt.
Klare Honorarabsprachen von Beginn an — keine Überraschungen auf der Rechnung.
Kein anonymes Großbüro — bei mir hat Ihr Fall ein Gesicht und meine volle Aufmerksamkeit.
Kontakt
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch — ich melde mich kurzfristig bei Ihnen zurück.
Sie haben eine neue Geschäftsidee und suchen zur Umsetzung die geeignete Rechtsform:
Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft haftungs- beschränkt (UG), Limited (Ltd), Aktiengesellschaft (AG)…
Gerne führe ich für Sie die Prüfung der bedarfsgerechten Unternehmensform und Entwürfe der Verträge durch und begleite Sie von der Gründung bis zur Umsetzung in allen juristischen Fragen.
So soll z.B. das Forderungsmanagement effizienter werden, die bestehenden Verträge überarbeitet und die AGB angepasst werden?
Sie haben Darlehnsverträge zu prüfen und Bürgschaften abzugeben?
Eine Umstrukturierung Ihrer verschiedenen Gesellschaften ist unumgänglich, Outsourcing, Verschmelzung, Umwandlung, MBO/MBI bzw. Liquidation oder Insolvenz des Ganzen oder einzelner Teile Ihres Unternehmens stehen in Frage?
Sie wollen sich von Ihrem Mitgesellschafter trennen oder aus der Gesellschaft ausscheiden, die Kündigung der Gesellschaft oder die Kaduzierung eines Geschäftsanteils steht an?
Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie insbesondere die Haftungsverantwortung der Geschäftsführer in der Krise der Gesellschaft (Insolvenzverursachungshaftung, Eigenkapitalersatzregelungen) zu beachten. Dafür stehe ich helfend und beratend an Ihrer Seite.
Als Kunde einer Bank könnten Sie Falschbuchungen oder Fehler bei der Darlehns- vergabe belasten (Bankrecht).
Als Kapitalanleger könnten Sie falsch von Ihrem Vermittler oder einer Bank beraten worden sein und viel Geld verloren haben (Kapitalanlagerecht).
Als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder GmbH könnten Konflikte mit Ihren Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung entstehen oder Sie als Anleger in einem geschlossenen Fonds zu Nachzahlungen aufgefordert werden (Gesellschaftsrecht).
Als Aktionär könnte Ihre Aktiengesellschaft Beschlüsse fassen, mit denen Sie nicht einverstanden sind oder der Vorstand hat Entscheidungen getroffen, die die Gesellschaft und letztlich auch Sie Geld kosten (Aktienrecht).
Was immer auch Ihr Problem sein mag, gemeinsam lässt sich die Lösung sicher finden.
Die Sanierungsbedürftigkeit von Unternehmen ist ein ökonomischer Normalfall – nicht nur in Zeiten der Rezession. Sanierungsbedarf ist nicht erst gegeben, wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht, sondern schon dann, wenn Erträge über einen längeren Zeitraum hinweg rückläufig sind, sodass die dauerhafte Überlebensfähigkeit des Unternehmens fraglich erscheint.
Gleichgültig, ob ein Sanierungskonzept erarbeitet werden soll oder eine außergerichtliche Sanierung bereits eingeleitet wurde, ohne frühzeitige rechtliche Fachberatung droht neben dem Scheitern der Sanierungsbemühungen die persönliche Haftung aller in verantwortlicher Managementposition beteiligten Vorstände, Geschäftsführer und Inhaber. Die Rechtsanwaltkanzlei Franz Miedeck verfügt über die rechtlichen und wirtschaftlichen Kenntnisse aus über dreißigjähriger Erfahrung in der Sanierungsberatung und Insolvenzbearbeitung, um den jeweils bestmöglichen Ausweg aus einer sich abzeichnenden oder bereits eingetretenen Krise aufzuzeigen und zu begleiten.
Haftungsgefahren für Gesellschafter, Geschäftsführer und Inhaber verwirklichen sich spätestens im Insolvenzverfahren. Es werden dann regelmäßig Ansprüche gegen die Inhaber und handelnden Personen von Banken, dem Steuerfiskus, gesetzlichen Krankenkassen und nicht zuletzt vom Insolvenzverwalter geltend gemacht. Aber auch bei Masselosigkeit einer Gesellschaft können Ansprüche der Gläubiger gegen Gesellschafter und Geschäftsführer verfolgt werden. Die Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken ist eine ebenso anspruchsvolle wie komplexe Aufgabe, die möglichst frühzeitig, am besten viele Monate vor einem Insolvenzereignis eingeleitet werden muss, um erfolgreich zu sein. Erfahrungsgemäß ist dies nur mit Hilfe versierter Berater möglich, die auch über Erfahrungen aus der Tätigkeit als Insolvenzverwalter verfügen.
Eine außergerichtliche Sanierung muss nicht nur möglichst frühzeitig eingeleitet, sondern auch sorgfältig geplant sein. Auf der Grundlage einer Sanierungsfähigkeitsprüfung sind die notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln, die dauerhaft aus der Ertragskrise herausführen. Regelmäßig liegen die Ursachen einer Krise im leistungswirtschaftlichen oder/und finanzwirtschaftlichen Bereich, wobei die Lösung leistungswirtschaftlicher Probleme regelmäßig einen längeren Zeitraum erfordert.
Durch die Möglichkeit der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) und des Insolvenzplanverfahrens (§§ 217 ff. InsO) sind seit Einführung der Insolvenzordnung auch Sanierungschancen im eröffneten Insolvenzverfahren eingeführt worden, bei deren Durchführung die rechtliche Identität des Unternehmensträgers erhalten bleibt. Ein Insolvenzplan kann dabei bereits mit einem vom insolventen Unternehmen gestellten Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgelegt werden, falls ein Insolvenzantrag unabdingbar ist.
Gleichgültig, ob die außergerichtliche Sanierung erforderlich ist, oder ein Insolvenzplanverfahren in Betracht kommt: bei der Prüfung der Sanierungsfähigkeit steht Ihnen mein Team zur Seite.
Überarbeitung des Vertragsmanagements
Straffung des Forderungseinzugs
Überprüfung der Kostenstruktur und der Arbeitsabläufe
Überprüfung des Einkaufs einschließlich der Notwendigkeit geplanter Anschaffungen
Durchführung von personellen Restrukturierungsmaßnahmen, ggfls. Kurzarbeit
Anpassung der Lohn- und Gehaltsstruktur, ggfls. Personalabbau
Verkauf nicht betriebsnotwendiger Anlagen und Teile
Rechtliche Umgestaltung des Unternehmensträgers
Verhandlungen mit Kreditinstituten, Umgestaltung der Bankverträge,Sanierungsdarlehen, Sicherheitengewährung
Stundungs- und Sanierungsvereinbarungen mit sonstigen Gläubigern
Konfliktmanagement
Ein neues Projekt steht an, Sie sind sich mit dem Vertragspartner einig und sollen das Vertragsmuster Ihres Geschäftspartners unterzeichnen – da kommen Ihnen Bedenken, ob der Vertrag auch wirklich fair und ausgewogen ist und im Streitfall Ihre Rechte sichert;
Sie benötigen schnell einen Dienst-, Werk-, Pacht-, Miet-, Kauf-, Darlehns-, Schenkungs-, Lizenzvertrag etc., der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist;
Eine Vertragskündigung steht an, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen?
Ihr Vertragspartner hält sich nicht an das Vereinbarte- was sind Ihre Rechte und wie können Sie sie durchsetzen?
Dies sind einige der typischen Fallkonstellationen, in denen Rechtsrat nie zu teuer, sondern nur zu spät sein kann. Rechtzeitige Beratung schützt vor Schaden und hilft, die offenen Fragen schnell zu klären. Im Vorfeld eines Vertragsabschlusses wähnt man sich häufig einig. In der Beratung wird dann oft deutlich, dass an Vieles noch nicht gedacht wurde. Hierzu gehören eine angemessene Risikoverteilung und eine ausgewogene Regelung für den Fall der Vertragsbeendigung. Wirksame AGB-Klauseln sind ebenso Bestandteil einer soliden Vertragsgestaltung wie z.B. eine Gerichtsstandvereinbarung unter Kaufleuten.
Ziel eines guten Vertrages sollte immer sein, eine faire Basis der Zusammenarbeit zu liefern, in der alle erforderlichen Dinge geregelt und die wesentlichen Risken angesprochen sind.
Fragen zu Ihren Vertragsbeziehungen beantworte ich gerne und berate Sie über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Auch Vertragstexte, Entwürfe und Geschäftsbedingungen prüfe ich für Sie und weise Sie auf deren Unzulänglichkeiten und Risiken und Ihre möglichen Alternativen hin. Selbstverständlich gehört das Entwerfen von Verträge und Geschäftsbedingungen, sowie die Erstellung von Musterschreiben für Ihre Korrespondenz zu Ihrer Verfügung zu den Leistungen der Kanzlei.
Sollte Ihr Vertragspartner seine Pflichten nicht oder nur unzureichend erfüllen, die Geschäftsbeziehung scheitern oder der Vertrag aufgehoben oder gekündigt werden, unterstütze ich Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Hierbei steht der Versuch einer schnellen, gütlichen Einigung an erster Stelle. Gelingt dies nicht, können Sie auf mich bei der Vertretung und gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Forderung zählen. Eine präzise juristische Prüfung Ihrer Rechte und der Möglichkeiten ihrer Durchsetzung ist selbstverständlich, nicht nur aufgrund meiner langjährigen forensischen Praxiserfahrung in allen Bereichen des Zivilrechts.
Nicht erst seit Februar 2023 ist jedem Verbraucher bewusst, dass unsere moderne Lebensform auf der Grundlage immer fließender Energie fußt. Das trifft den Produktionssektor ebenso wie Dienst-und Serviceleistungsunternehmen, den Unternehmer genauso wie den Arbeitnehmer, da auch jeder Privatbereich längst nicht mehr denkbar ist ohne die ständige Bereitstellung von Energie. Das Bewusstsein endlicher fossiler Ressourcen hat zwar ein Umdenken in Gang gesetzt, dennoch bestehen auch im Bereich der erneuerbaren Energien genug Hürden, die es inzwischen erforderlich machen, sich für viele Fragen rund um die Energieversorgung fachliche Kompetenz und auch Rechtsbeistand einzuholen.
Ziele des Energie(wirtschafts)rechts sind eine effiziente, verbraucherfreundliche, sichere und umweltverträgliche Energieinfrastruktur, die möglichst preisgünstig die Allgemeinheit versorgt. Dies gelingt am besten durch einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb und durch die Sicherung langfristig angelegter, leistungsfähiger und zuverlässiger Betriebe. Allerdings wirkt die Um- und Durchsetzung des Energierechts der EU zum Teil hemmend bzw. regulierend auf diesen Wettbewerb, dadurch auch auf Versorgungssicherheitskriterien ein.
So sind nicht nur im Bereich des Zivilrechts und des Privatinteresses Energielieferverträge, Grundversorgungsanschlüsse und Versorgungssperren von rechtlichem Belang, sondern auch die immer weiter vordringende Regulierung hinsichtlich der Messung, Abrechnung und Transparenz derselben, z.B. in Form der Smart Meter, wie es die Energierechtsnovelle 2025 (EnWG) vorsieht. Veränderungen der Gesetzeslage (z.B. die Umwandlung des Gebäudeenergiegesetzes GEG in das Gebäudemodernisierungsgesetz GMG) ziehen oft nach sich, dass Sie als Hauseigentümer oder auch Mieter nicht mehr wissen, was nun eigentlich erlaubt, verboten oder sogar vorgeschrieben ist. Sollten Sie dabei z.B. zeitlich an Ihre Grenzen stoßen, helfen wir gerne weiter. Auch die angesichts der „Energiekrise“ sich wachsender Beliebtheit erfreuender Möglichkeiten der Eigenversorgung oder Teileigenversorgung, z.B. durch Wärmepumpen, Photovoltaik oder Kleinkraftwerke stecken voller Fallen wie die EEG-Umlage, die Abgrenzungen der Eigenversorgung gegen Ansprüche und Leistungsverträge der Drittbelieferung, Meldepflichten (Marktstammblätter) und Auseinandersetzungen mit Netzbetreibern. Nicht selten drohen hier Bußgelder, da Meldepflichten auf der einen Seite bestehen, auf der anderen Seite solche Meldungen oft nicht so linear durchzuführen sind, wie es Formulare, die an sich schon verwirrend genug sind, suggerieren.
Von meinen Erfahrungen aus über zehn Jahren in diesem Bereich können Sie durch Rechtsberatung – und beistand profitieren, insbesondere wenn es um die Planung von Eigenversorgungsmodellen, der Umstrukturierung Ihrer Energieinfrastruktur (z.B. durch ein Mieterstrommodell), Netzzugang und Netzentgelte (Anschluss- bzw. Anschlussnutzungsbedingungen) oder andere den gewerblichen und den privaten Sektor betreffende Fragen geht.
Aufgrund der komplexen regulatorischen Fragestellungen kommt es häufig im Nachhinein zu langwierigen Auseinandersetzungen, die mit dem richtigen Vertrag im Vorfeld vermieden werden.
Das in seiner Entwicklung gegenwärtig dynamischste Gebiet ist das des Energieumweltrechts, das nicht nur die Förderung neuer Energien, sondern auch den Emissionshandel und die Energieeffizienz betrifft. Allein im Bereich der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaschutzziele des Pariser Übereinkommens sind drei neue Gesetze im Jahr 2025 auf den Weg gebracht. Sowohl der Ausbau als auch der Transport der neuen Energien stellen Herausforderungen dar, die auch die Rechtssicherheit betreffen. Hier allerdings treten oft Tücken der Rechtsprechung auf, die sich gegenseitig auszuhebeln drohen. Deswegen sind nicht nur Kenntnisse und Kompetenzen in diesem Gebiet von Nöten, sondern auch langjährige Zusammenarbeit mit Exekutiv- und Verwaltungsorganisationen, auf die ich verweisen kann, insbesondere im norddeutschen Raum. Zwar gibt es ein überragendes öffentliches Interesse auch bei Energiespeicheranlagen, doch noch gibt die Infrastruktur die geforderten Kapazitäten nicht her - auch weil es konträre Interessenlagen gibt.
In all diesen Fällen ist es gut, wenn man nicht auf sich allein gestellt ist.
Zögern Sie nicht, Ihre Anfragen in diesem sehr komplexen, alle Lebensumstände durchdringenden Rechtsgebiet an mich zu stellen.
Das Arbeitsrecht ist für Unternehmer von zentraler Bedeutung - nicht nur bei der konkreten Gestaltung der individuellen Arbeitsverhältnisse, sondern auch bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Durch die Befristung von Arbeitsverhältnissen und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern kann die Flexibilität des Unternehmens entscheidend erhöht werden, um auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können, ohne die hohe Hürde von betriebsbedingten Kündigungen überwinden zu müssen. Gerne entwickele ich hier zusammen mit Ihnen sinnvolle Konzepte für notwendige Umstrukturierungen.
Bei der Begründung, im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses, sowie bei Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen sind zahlreiche Formalien zu beachten, der bürokratische Aufwand nimmt ständig zu. Der nächste unmittelbar anstehende Eingriff des Gesetzgebers in die Vertragsfreiheit ist durch die Umsetzung der EU Pay Transparency Directive (2023/970/EU, EUPTD) zu erwarten, die von den EU-Mitgliedstaaten und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland bis zum 7. Juni 2026 zu realisieren ist. Sie enthält im Kern Transparenz- und Gestaltungsinstrumente zur weiteren Durchsetzung des Ziels einer geschlechtsunabhängigen Entgeltgleichheit. Inhaltlich fügen sich die Regelungen der EUPTD in die jüngeren und aktuellen gesetzgeberischen Initiativen der EU zur Beseitigung vermeintlicher Gerechtigkeits- und Nachhaltigkeitsdefizite in den Unternehmen der Mitgliedsstaaten ein.
In Deutschland wird die Umsetzung der EUPTD in das Entgelttransparenzgesetz erfolgen – und hierzu eine Vielzahl von materiellrechtlichen Änderungen gegenüber den aktuellen gesetzlichen Entgelttransparenzregelungen mit sich bringen. Nach derzeitigem Stand werden primär Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden Entgeltberichte zur Entgeltgleichheit erstellen und geschlechtsspezifische Lohnunterschiede bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit offenlegen müssen.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Beratung der Mandanten zur Vertragsgestaltung und Vertragsanpassung. Dabei stehen stets die strukturellen und wirtschaftlichen Interessen Ihres Unternehmens im Vordergrund. Gerade im Arbeitsrecht ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht in allen Fällen das Mittel der Wahl.
Neben der außergerichtlichen Beratung vertrete ich Ihr Unternehmen auch prozessual, sofern dies erforderlich ist. Im Vordergrund stehen dabei Kündigungsschutzprozesse als Folge von betriebs- oder personenbedingten Kündigungen.
In mitbestimmten Betrieben sind die vielfältigen Vorschriften über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten, die nicht nur im täglichen Geschäft, sondern auch bei Unternehmensumstrukturierungen von erheblicher Bedeutung sind. Die Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Schäden führen und die Durchführung geplanter Maßnahmen unmöglich machen. Deshalb stehe ich ihnen auch für alle betriebsverfassungs-rechtlichen Fragen mit kompetentem Rat zur Seite.
Für den Arbeitnehmer ist das Arbeitsverhältnis eines der wichtigsten Rechtsverhältnisse, das er eingeht, weil es in der Regel seine wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet. Deshalb sollte bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags sorgfältig geprüft werden, welche Bedeutung die einzelnen Vertragsklauseln für das Arbeitsverhältnis haben. Auch wenn Verträge von Arbeitgebern meist vorgegeben werden, besteht dennoch häufig die Möglichkeit, Verhandlungsspielräume zu nutzen.
Im Konfliktfall hängt die Vorgehensweise von den Interessen des Arbeitnehmers ab, insbesondere, ob er das Arbeitsverhältnis zukünftig fortsetzen möchte. Eine gerichtliche Geltendmachung der Arbeitnehmerrechte kann bereits aus taktischen Gründen geboten sein, sollte aber in jedem Fall sorgfältig abgewogen werden.
Der Erbfall kam plötzlich und unerwartet, nichts ist geregelt. Die Familienmitglieder streiten jahrelang um den Nachlass, das Lebenswerk des Erblassers wird zerschlagen – ein Szenario, das vermeidbar ist.
Wer seinen Angehörigen zusätzlichen Kummer im Erbfall ersparen und gleichzeitig den Erhalt seines Lebenswerks auch nach seinem Tod sichern möchte, hat vielfältige Möglichkeiten, Vorsorge zu treffen:
Das Erbrecht sieht für den Fall, dass der Erblasser keine Verfügung getroffen hat, die gesetzliche Erbfolge vor. Diese führt für die Betroffenen oftmals zu überraschenden Ergebnissen: Überlebende Ehegatten finden sich in Erbengemeinschaften mit Kindern oder Stiefkindern, nicht selten auch mit Schwiegereltern wieder. (Nichteheliche) Kinder aus früheren Verbindungen des Erblassers sind plötzlich Mitglieder der Erbengemeinschaft, manchmal zusammen mit ihren Müttern, sofern sie noch minderjährig sind. Sie müssen zusammen mit den ehelichen Kindern und Ehepartnern den Nachlass auseinandersetzen. Dabei sind Konflikte vorprogrammiert.
Oft bestehen sehr unterschiedliche Interessen innerhalb der Erbengemeinschaft. Gemeinsame Entscheidungen über die Verwaltung oder Verwertung des Vermögens sind schwierig und langwierig.
Hat der Erblasser ein Unternehmen oder einen Gesellschaftsanteil hinterlassen, kann diese Situation den wirtschaftlichen Ruin des Unternehmens bedeuten. Aber auch andere Vermögen werden im Erbfall häufig zerschlagen. Rechtzeitige Vorsorge für den Erbfall ist im Rahmen der Nachfolgeplanung und als Risikovorsorge Bestandteil jedes seriösen Unternehmenskonzepts. Für familiengeführte Unternehmen ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig über die Nachfolge Gedanken zu machen.
Als künftiger Erblasser haben Sie die Möglichkeit, durch Testament oder Erbvertrag Ihre eigenen Vorstellungen über die Person Ihres Erben und die Zukunft Ihres Vermögens weitgehend zu verwirklichen. Sie können Ihr Vermögen oder Ihr Unternehmen auch im Wege vorweggenommener Erbfolge schon zu Lebzeiten übertragen und so einen gerechten Ausgleich und die Versorgung Ihrer Angehörigen sicherstellen. Durch Novellierung des Erbrechtes im Jahr 2025 ist allerdings frühzeitiges Handeln empfehlenswert, da z.B. nun nur eine Schenkung vor einer 10-Jahresfrist vor Eintritt des Todes des Erblassers in der bisherigen Form durchgeführt werden kann. Eine weitere Möglichkeit der Selbstgestaltung stellt die Beibehaltung eines uneingeschränkten Nießbrauchsrechts für Sie selbst dar, durch dass Sie z.B. gewährleisten, dass sie dabei selbst abgesichert bleiben. Die Möglichkeit der Wiederverheiratung und die damit einhergehenden Folgen im Bereich des Erbrechtes sollte man nicht ausschließen. Auch hierfür gibt es Regelungsmöglichkeiten. Für das eigene Testament kommt es immer auf die sauber dokumentierte Unabhängigkeit des freien Entschlusses an, bei deren Umsetzung ich gerne behilflich bin.
Informationen über die gesetzliche Erbfolge und die konkreten Konsequenzen in Ihrem Fall sind der erste Schritt. Entsprechen diese nicht Ihren Vorstellungen, suche ich gerne mit Ihnen nach einer Lösung, wie Ihre Wünsche am besten umgesetzt werden können.
Auch in Auseinandersetzungen mit Miterben im Fall einer Erbengemeinschaft finden Sie hier Unterstützung sowie bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche, falls Sie enterbt wurden.
Was bei Überschuldung des Nachlasses getan werden kann, erörtere ich ebenso mit Ihnen, wie die Frage, was zu tun ist, wenn die Ausschlagungsfrist versäumt wurde. Auch dann können noch Ansprüche der Gläubiger abgewehrt werden.
Das Erbrecht wird gerade gehörigen Umwälzungen unterzogen – so ist insbesondere die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer von Interesse, die zwar zur Vereinfachung des hochkomplexen Systems führen soll und zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast, allerdings zieht das andererseits auch nach sich, dass familiengeführte Betriebe und Unternehmen schnell in ihrer Existenz bedroht sind, da die Betriebsvermögen ins Visier gerückt sind. Bereits bestehende Testamente und Nachlassregelungen hinsichtlich Unternehmensnachfolgeplanungen oder Schenkungsverträgen müssten angepasst oder neu bewertet werden. Das betrifft vielleicht noch stärker den Bereich der Landwirtschaft, da auch die Höfeordnung - ein Spezialgesetz im Agrarrecht - für den Bereich des Erbrechts durch die Einführung des neuen Grundsteuerwerts modernisiert werden soll. So kann durch weitaus höhere Abfindungsansprüche der nicht erbenden Geschwister die Liquidität eines Hofes durch hohe finanzielle Belastung durch Erbauszahlungsansprüche gefährdet sein.
Welche Neuerungen oder Fragen auch immer relevant für Ihren Fall sind – Sie finden bei mir eine tiefgehende Analyse und ausgiebige Beratung. Gerne unterbreite ich Ihnen Vertragsentwürfe, Alternativen und lote mit Ihnen ihre Handlungsoptionen aus.