Arbeitsrecht
Vorausschauend planen
Das Arbeitsrecht gewinnt für Unternehmer zunehmende Bedeutung nicht nur bei der konkreten Gestaltung der individuellen Arbeitsverhältnisse, sondern auch bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Durch die Befristung von Arbeits- verhältnissen und die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern kann die Flexibilität des Unternehmens entscheidend erhöht werden, um auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können, ohne die hohe Hürde von betriebsbedingten Kündigungen überwinden zu müssen. Hier entwickeln wir zusammen mit Ihnen sinnvolle Konzepte für notwendige Umstrukturierungen.
Bei der Begründung, Beendigung und Abwicklung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen sind zahlreiche Formalien zu beachten. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt deshalb in der Beratung unserer Mandanten von der Vertragsgestaltung bis zu einer erforderlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei stehen stets die strukturellen und wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens im Vordergrund. Gerade im Arbeitsrecht ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht in allen Fällen das Mittel der Wahl.
Neben der außergerichtlichen Beratung vertreten wir Unternehmen auch prozessual, wenn die Sach- und Rechtslage dies erfordert. Im Vordergrund stehen dabei Kündigungs- schutzprozesse als Folge von betriebs- oder personenbedingten Kündigungen.
In mitbestimmten Betrieben sind die vielfältigen Vorschriften über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu beachten, die nicht nur im täglichen Geschäft, sondern auch bei Unternehmensumstrukturierungen von erheblicher Bedeutung sind. Die Nichtbeachtung kann zu empfindlichen Schäden führen und die Durchführung geplanter Maßnahmen unmöglich machen. Wir stehen unseren Mandanten deshalb auch für alle betriebs- verfassungsrechtlichen Fragen mit kompetentem Rat zur Seite.
Für den Arbeitnehmer ist das Arbeitsverhältnis eines der wichtigsten Rechtsverhältnisse, das er eingeht, weil es in der Regel seine wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet. Deshalb sollte bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags sorgfältig geprüft werden, welche Bedeutung die einzelnen Vertragsklauseln für das Arbeitsverhältnis haben. Auch wenn Verträge von Arbeitgebern meist vorgegeben werden, besteht dennoch häufig die Möglichkeit Verhandlungsspielräume zu nutzen.
Im Konfliktfall hängt die Vorgehensweise von den Interessen des Arbeitnehmers ab, insbesondere, ob er das Arbeitsverhältnis zukünftig fortsetzen möchte. Eine gerichtliche Geltendmachung der Arbeitnehmerrechte kann bereits aus taktischen Gründen geboten sein, sollte aber in jedem Fall sorgfältig abgewogen werden.