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Baurecht

Kein Bauvorhaben ohne Komplikationen

Die Bedeutung der rechtlichen Vorschriften im Baurecht wird von allen Beteiligten oft unterschätzt. Für den Bauherrn handelt es sich um eine Investition, die nicht selten einen Großteil des Vermögens betrifft. Der Bauunternehmer geht mit erheblichen Kosten in Vorlage. Ist der Bauvertrag unzureichend oder das Bauwerk mangelhaft, kann dies zur Kostenexplosion und letztlich zum wirtschaftlichen Ruin des Bauherrn führen. Vertragliche Defizite können sich aber auch ebenso ruinös für den Bauunternehmer auswirken. Fällt eine Werklohnforderung aus, kann die fehlende Liquidität eine Unternehmenskrise auslösen.

Aus diesem Grunde sollten alle an einem Bauvertrag Beteiligten sich rechtzeitig und fachkundig – nicht nur in den technischen Fragen zum Bauvorhaben, sondern auch in rechtlichen Fragen – beraten lassen.

Wir unterstützen Sie schon vor Vertragsabschluss, bei der Formulierung des GU-, GÜ-, Werk- oder Bauvertrages nach BGB oder VOB/B, um Fehler nach Möglichkeit von Anfang an zu vermeiden. Während des Bauablaufs sind nicht selten Formalien entscheidend, um sich zukünftige Rechte zu erhalten. Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen auch die baubegleitende Rechtsberatung.

Kommt es schließlich zu Streit, unterstützen wir Sie in der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Rechte, wobei wir Ihnen sowohl auf dem außergerichtlichen Wege der Streitbeilegung durch Verhandlung, als auch vor Gericht zur Seite stehen. Dabei ist es unser Ziel, für Sie die wirtschaftlich vernünftigste und nach Möglichkeit schnellste Lösung zu finden.

Unsere Tätigkeit im privaten Baurecht umfasst auch die Beratung von Bau- Arbeitsgemeinschaften, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmer- bzw. Nachunternehmerseite sowie die intern-gesellschaftsrechtliche Beratung von ARGEN.

Auch auf Seiten der Architekten und Ingenieure geht es um Vertragsgestaltung, aber ebenso um Planungsverantwortung, Mängelhaftung und Honorarforderungen. Wir beraten und vertreten Architekten und Ingenieure, um ihnen in ihren Auseinandersetzungen mit ihren Auftraggebern zu ihrem Recht zu verhelfen.