Familienrecht
Krisenmanagement im Scheidungsfall
Viele Ehen und Lebensgemeinschaften geraten in die Krise, selbst wenn die Betroffenen sich dies für ihre Ehe bisher nicht vorstellen konnten.
In dieser Situation ist Vieles zu regeln. Neben dem persönlichen Leid haben Trennung und Scheidung auch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Unterhaltsfragen sind zu klären, Vermögen und gemeinsame Verbindlichkeiten auseinanderzusetzen. Sind Kinder beteiligt, geht es auch um Sorge- und Umgangsrecht und um die praktische und rechtliche Gestaltung des Alltags in der Nachscheidungs- bzw. der neuen Patchworkfamilie.
Durch vorsorgende vertragliche Regelungen über die Folgen einer Trennung und Scheidung lässt sich Streit schon zu Beginn einer Ehe vermeiden, bevor er in der Trennungsphase entsteht. Wir beraten Sie über die gesetzlichen Folgen von Trennung und Scheidung und prüfen Ihren individuellen Bedarf an ehevertraglichen Regelungen. Ggf. fertigen oder prüfen wir Vertragsentwürfe für Sie.
Insbesondere für Unternehmer ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorge durch Ehevertrag zu treffen, damit die Ehekrise nicht zur Unternehmenskrise wird.
Auch nach Eintritt der Ehekrise besteht noch die Möglichkeit, die Folgen einvernehmlich zu regeln. Neben bilateralen Verhandlungen kann die Mediation ein Weg zur Konfliktlösung sein. Am Ende steht eine ausgewogene und faire Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in der alles Erforderliche geregelt werden kann. Sie können uns als Parteivertreter für Ihre Verhandlungen, auch im Rahmen der Mediation, beauftragen.
Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, stehen wir Ihnen in allen notwendigen gerichtlichen Verfahren zur Lösung Ihrer familienrechtlichen Auseinandersetzungen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Sollte es zur Insolvenz kommen, sind auch hier sorgfältig die familienrechtlichen Ansprüche zu prüfen, die noch während des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können, da keineswegs alle Ansprüche erlöschen. In diesem Zusammenhang erörtern wir auch mit Ihnen, ob für Sie die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens in Betracht kommt.
Im Scheidungsfall entstehen regelmäßig Fragen, wie die Erbfolge geregelt ist bzw. geändert werden sollte und welche Auswirkungen dies auf Pflichtteilsansprüche hat. Wir informieren Sie über die Auswirkungen des gesetzlichen Erbrechts und beraten Sie über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Natürlich stehen wir Ihnen auch für die konkrete Formulierung von Testament oder Erbvertrag zur Verfügung.