Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Ihr Vorteil: Gut informiert, umfassend beraten
Sie haben eine neue Geschäftsidee und suchen zur Umsetzung die geeignete Rechts- form:
Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), offene Handelsgesellschaft (oHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), GmbH & Co. KG, Unternehmergesellschaft haftungs- beschränkt (UG), Limited (Ltd), Aktiengesellschaft (AG).
Wir prüfen mit Ihnen, welche Unternehmensform auf Ihre Bedürfnisse am besten passt, entwerfen die Verträge und begleiten Sie von der Gründung bis zur Umsetzung in allen juristischen Fragen.
- Auch im laufenden Geschäftsbetrieb beraten wir Sie bei allen anstehenden Aufgaben und Fragestellungen:
- So soll z.B. das Forderungsmanagement effizienter werden, die bestehenden Verträge überarbeitet und die AGB angepasst werden.
- Sie haben Darlehnsverträge zu prüfen und Bürgschaften abzugeben.
- Eine Umstrukturierung Ihrer verschiedenen Gesellschaften ist unumgänglich, Outsourcing, Verschmelzung, Umwandlung, MBO/MBI bzw. Liquidation oder Insolvenz des Ganzen oder einzelner Teile Ihres Unternehmens stehen in Frage.
- Sie wollen sich von Ihrem Mitgesellschafter trennen oder aus der Gesellschaft ausscheiden, die Kündigung der Gesellschaft oder die Kaduzierung eines Geschäfts- anteils steht an.
Als Geschäftsführer einer GmbH haben Sie insbesondere die Haftungsverantwortung der Geschäftsführer in der Krise der Gesellschaft (Insolvenz- verursachungshaftung, Eigenkapitalersatzregelungen) zu beachten.
Daneben stehen wir Ihnen in weiteren Bereichen des Wirtschaftsrechts zur Seite, z.B.:
- Als Kunde einer Bank können Sie Falschbuchungen oder Fehler bei der Darlehns- vergabe belasten (Bankrecht).
- Als Kapitalanleger können Sie falsch von Ihrem Vermittler oder einer Bank beraten worden sein und viel Geld verloren haben (Kapitalanlagerecht).
- Als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder GmbH können Konflikte mit Ihren Mitgesellschaftern oder der Geschäftsführung entstehen oder Sie als Anleger in einem geschlossenen Fonds zu Nachzahlungen aufgefordert werden (Gesellschaftsrecht).
- Als Aktionär kann Ihre Aktiengesellschaft Beschlüsse fassen, mit denen Sie nicht einverstanden sind oder der Vorstand hat Entscheidungen getroffen, die die Gesellschaft und letztlich auch Sie Geld kosten (Aktienrecht).
Was immer auch Ihr Problem sein mag, wir helfen Ihnen gerne weiter.